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TMG der Reisejoker GmbH
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Allgemeine Reisebedingungen der TMG Der Reisejoker GmbH (nachfolgend TMG)

Die nachstehenden Reisebedingungen ergänzen die §§ 651a-m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die §§ 4-11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Sie gelten für alle Rechtsbeziehungen und Reiseverträge zwischen der TMG soweit diese als Reiseveranstalter auftritt, und dem Kunden/ Reisenden.


1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde TMG den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet), schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden. Bei elektronischen Buchungen bestätigt TMG den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Die Anmeldung erfolgt zugleich auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer. Für die Vertragsverpflichtung mit aufgeführter Reiseteilnehmer steht der Kunde jedenfalls dann wie für seine eigenen Verpflichtungen ein, wenn er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch TMG zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. TMG übermittelt dem Kunden bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine schriftliche Reisebestätigung.


1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot, an das TMG für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist das Angebot annimmt. Dies kann durch ausdrückliche Erklärung erfolgen, durch Anzahlung oder Restzahlung.


1.3 Bei im Prospekt, den Reiseunterlagen oder in sonstigen Erklärungen ausdrücklich als Fremdleistung angebotenen Programmen/Leistungen tritt TMG lediglich als Vermittler eines Vertragsabschlusses zwischen dem Kunden und dem Fremdveranstalter/Leistungsanbieter auf. Zwischen TMG und dem Kunden kommt in diesem Fall ein Reisevermittlungsvertrag als Geschäfts-besorgungsvertrag zustande. Die Rechte und Pflichten von TMG und des Kunden ergeben sich dabei aus den vertraglich getroffenen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff BGB. Dem vermittelten Vertrag über die Reise-/Touristikleistung können eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters zu Grunde liegen. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung - soweit vorgesehen - sowie andere Beschränkungen und Obliegenheiten des Kunden geregelt sein. Die entsprechenden AGB der Anbieter werden dem Kunden, soweit verfügbar, auf der Website www.reisepreisvergleich.de zur Einsichtnahme und Akzeptanz von TMG bereitgestellt bzw. dem Kunden vor Vertragsabschluss ausgehändigt.


2. Bezahlung

2.1 Bei Abschluss des Reisevertrages wird nach Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises fällig. Die Prämie für im Zuge der Buchung abgeschlossene Versicherung(en) wird in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.


2.2 Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reiseantritt verpflichten den Kunden nach Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen.


2.3 Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,- nicht übersteigt.


2.4 Die Zahlung des Reisepreises erfolgt unmittelbar an TMG unter Bezugnahme auf die jeweilige Rechnungs-/Buchungsnummer. Maßgeblich ist der fristgerechte Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto von TMG. Zahlungen an Reisebüros, die lediglich als Vermittler des Reisevertrages auftreten, gelten nur dann als Zahlungen an TMG, wenn das Reisebüro auf der Grundlage eines schriftlichen Agenturvertrages über eine Inkassovollmacht seitens TMG verfügt. Bei Bezahlung per Kreditkarte oder mittels Einzugsermächtigung erfolgt die Belastung des Kontos automatisch zu den jeweiligen Terminen.


2.5  In der Regel werden die Reiseunterlagen dem Kunden nach vollständiger Bezahlung 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt zugesandt.


2.6 Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach In Verzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt dies TMG zur Kündigung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es liegt zu diesem Zeitpunkt kein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.


2.7 Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Lastschrift- oder Kreditkartenkonto mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten inkl. Anfallender Bearbeitungsgebühren von 15,- € zu erheben.


3. Leistungen

3.1 Der Umfang der reisevertraglich geschuldeten Leistung ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung (Katalog, Flyer, Internet etc.) und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.


3.2 Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben sind für TMG bindend. Änderungen sind zulässig, wenn TMG im Prospekt eine Änderung der Prospekt- und/ oder Preisangaben aus den jeweils aufgeführten Gründen vorbehalten hat. Der Kunde wird vor Buchung über etwaige Änderungen selbstverständlich informiert.


3.3 Bei Widersprüchen zwischen der Leistungsbeschreibung in einem Reiseprospekt und einer Sonderausschreibung gilt nur die Leistungsbeschreibung der Sonderausschreibung, wenn der Kunde zum ermäßigten Reisepreis der Sonderausschreibung gebucht hat.


3.4 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch TMG. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die seitens TMG vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.


4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


4.2 TMG behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die Umstände, die zur Erhöhung führen, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Über eine nachträgliche Änderung des Reisepreises wird TMG den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen. Eine Preiserhöhung nur bis zum 21.Tag vor Reiseantritt möglich. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig.


4.3 Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn TMG in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Diese Rechte hat der Kunde unverzüglich nach der Erklärung seitens TMG über die Preiserhöhung bzw. die Änderung der Reiseleistung TMG gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TMG oder dem Reisebüro, das die Buchung entgegengenommen hat. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann TMG Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

5.1. Bei Flugpauschalreisen
a) bis 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
b) ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
c) ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
d) ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
e) ab 6. bis 1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
f) am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises


5.2 Nur Flug-Buchungen
Bucht der Kunde nur den Flug, finden im Verhältnis zwischen TMG und dem Kunden die Stornopauschalen aus den Bedingungen der gebuchten Fluggesellschaft und des gebuchten Flugtarifes Anwendung. Im Allgemeinen gilt, dass bei den billigsten Preisklassen eine Umbuchung oder Stornierung gar nicht möglich ist. Nach Flugscheinausstellung ist bei Umbuchung oder Stornierung, wenn nichts anderes angegeben ist, mindestens eine Gebühr in Höhe des Reispreises pro Flugschein fällig, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 pro Flugschein. Diese Regelung gilt nur für die Stornierung von Nur Flug-Strecken im Linienverkehr, nicht bei Stornierung kombinierter Reisen. Hier finden Ziffern 5.1, 5.2 und 5.4 Anwendung.


5.3 Bei gruppenermäßigten Buchungen
a) bis 45. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
b) ab 44. bis 28. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
c) ab 27. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
d) ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
e) ab 14. bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises


5.4 Die Rücktrittskosten beinhalten nicht die Kosten für eventuell abgeschlossene Reiseversicherungen.


5.5 Ausgenommen von der vorgenannten Stornoregelung sind Eintrittskarten, z.B. für das Disneyland® Paris, Opern, Musicals und Theater. Bei Stornierungen ab 8 Wochen vor Reiseantritt wird der volle Kartenpreis fällig. Eine Rückvergütung erfolgt nicht.


5.6 Es bleibt dem Kunden unbenommen, TMG  nachzuweisen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die von TMG geforderte Pauschale.


6. Ersetzung des Reisenden / Umbuchungen

6.1 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. TMG kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.


6.2 Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so ist TMG berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,00 pro ersetztem Reiseteilnehmer zu verlangen, unabhängig von etwaigen, durch die Umbuchung entstehenden Mehrkosten, welche auf Anfrage vorab verbindlich mitgeteilt werden. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.


6.3 Werden auf Wunsch des Kunden nach Buchung der Reise bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Urlaubsortes, der Unterkunft, der Beförderung oder Namensänderungen vorgenommen, kann TMG eine Umbuchungs-/Bearbeitungsgebühr erheben, die nicht pauschaliert werden kann, sondern anhand der tatsächlichen Gegebenheiten ermittelt und auf Anfrage vor Umbuchung verbindlich mitgeteilt wird, mind. jedoch EUR 25,00 pro Umbuchung/Person. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5. unter gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.


6.4 Umbuchungen sind nur innerhalb der gebuchten Saison (Sommer- oder Wintersaison) möglich. Saisonübergreifende Umbuchungen können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5. unter gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Die Umbuchung von Reiseleistungen, die zu Frühbucherkonditionen bzw. zu vom Buchungstermin abhängigen Sonder-Konditionen gebucht wurden, erfolgt zu den Konditionen, die zum Zeitpunkt der Umbuchung gelten.


7. Reise-Versicherungen
Eine Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. TMG empfiehlt eine solche Versicherung in Form des Basis- oder Komplettschutzes, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist unverzüglich die Versicherungsgesellschaft zu kontaktieren. TMG ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.


8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen / Reiseabbruch
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, die in der Sphäre des Reisenden liegen (z.B. Krankheit), so wird sich TMG bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


9. Kündigung infolge höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl TMG als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann TMG für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist TMG verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.


10. Rücktritt und Kündigung durch TMG
In folgenden Fällen kann TMG vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.

10.1 Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch TMG so erheblich stört, dass seine weitere Teilnahme TMG und/oder den Mitreisenden nicht zumutbar ist oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle behält TMG den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und derjenigen Vorteile anrechnen lassen, der aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wird, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Etwaige Schaden-ersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.


10.2 Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn TMG in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf die für die Reise notwendige Mindestteilnehmerzahl hingewiesen hat. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.


11. Gewährleistung

11.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, beispielsweise durch die Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung. TMG kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.


11.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, sofern der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.


11.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TMG innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Fortsetzung der Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, von TMG verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet TMG den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.


11.4 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den TMG nicht zu vertreten hat.


12. Mitwirkungspflicht des Reisenden

12.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.


12.2 Sofern das Gepäck bei Flugreisen verlorengeht oder beschädigt wird, hat der Reisende eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft zu erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungs-bedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung etwaiger Ansprüche.


13. Haftung

13.1 TMG haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in TMG eigenen Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern TMG nicht vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen


13.2 TMG haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.


14. Haftungsbeschränkung

14.1 Die vertragliche Haftung von TMG für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit TMG für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.


14.2 Für alle gegen TMG gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet TMG bei Sachschäden bis EUR 4.000,00. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils pro Reisendem und Reise.


14.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen TMG ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Bestimmungen, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.


14.4 TMG haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reisebeschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeich-net sind (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), selbst wenn die Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen teilnimmt.


14.5 TMG haftet nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten, weil TMG auf deren Erstellung und Inhalt keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen kann.


15. Ausschlussfrist / Verjährung

15.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§ 651 c - 651 f BGB) hat der Reisende – möglichst schriftlich - innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende TMG gegenüber unter der unter Ziffer 20. genannten Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende diese Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Vorgenannte Frist gilt nicht für die Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen: Die Meldung eines Gepäckschadens hat unverzüglich nach Feststellung unmittelbar am Zielflughafen zu erfolgen, jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks beim ausführenden Luftfrachtführer. Bei verspäteter Aushändigung beschädigten Gepäcks ist der Schaden innerhalb von 21 Tagen zu melden.


15.2 Vertragliche Ansprüche des Reisenden (§ 651 c - 651 f BGB) verjähren in einem Jahr, soweit es sich nicht um Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von TMG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TMG beruhen. Die vorgenannten Ansprüche des Reisenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens TMG oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§ 823 ff BGB) verjähren in drei Jahren.


15.3 Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte.


16. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
TMG wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Reisende ist jedoch für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens TMG  bedingt sind.


17. Information über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
TMG unterrichtet die Kunden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 bei Buchung über die Identität des/der ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Ist die Identität bei Buchung noch nicht bekannt, so informiert TMG über den Namen des/der Luftfahrtunternehmen(s), das/die wahrscheinlich als ausführende(s) Luftfahrtunternehmen tätig wird/ werden. In diesem Fall erfolgt eine Information über die Identität, sobald diese feststeht. Ebenfalls informiert TMG seine Kunden im Falle eines Wechsels des/der ausführenden Luftfahrt-unternehmen(s). Die gemeinschaftliche Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, ist unter www.reisepreisvergleich.de einzusehen.


18. Allgemeine Bestimmungen

18.1 Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

18.2 Alle Angaben über Leistungen, Programme, Termine, Reisebedingungen etc. in unseren Katalogen, Flyern etc. werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Sie entsprechen dem Stand bei Drucklegung.


18.3 Die Ungültigkeit eines Teils dieser Allgemeinen Reisebedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.


19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

19.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen TMG und den Kunden/Reisenden richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


19.2 Im Fall einer Klage gegen TMG als Reiseveranstalter gilt für den Kunden/Reisenden der Sitz des Reiseveranstalters Wuppertal (Gerichtsstand Wuppertal).


19.3 Für Klagen von TMG gegen den Kunden/Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters (Gerichtsstand Wuppertal) maßgeblich.


20. Reiseveranstalter
TMG Der Reisejoker GmbH
Kölner Str. 16
42119 Wuppertal
Telefon 0202-243190
Telefax 0202-24319331
E-Mail: info@reisepreisvergleich.de

21. Online-Beilegung von Streitigkeiten; Verbraucherstreitbeilegung

21.1. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 hat die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmen und Verbrauchern eingerichtet. Jedem Kunden, sofern er Verbraucher ist, ist es möglich, diese OS-Plattform im Falle von Streitigkeiten mit uns zu nutzen.
Diese ist unter folgenden Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

21.2 Im Übrigen sind wir nicht bereit, wegen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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